Die Stiftung

Zweck der Stiftung

ist es, blinden und sehbehinderten Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu vermitteln oder anzubieten und ihnen in besonderen Lebenssituationen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zu gewähren, um bei ihnen besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzumildern.

Ab August 2015 kann die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) gefördert werden. Mehr dazu in der Satzung der Stiftung.

Des Weiteren soll sie die Arbeit von Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie den Aufbau eines thüringenweiten Hilfs- und Serviceangebotes unterstützen.

Darüber hinaus soll durch die Stiftung die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen oder deren Angehörige betreuen oder beraten sowie deren kontinuierliche Zusammenarbeit untereinander gefördert werden.