Förderung Beantragen

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können formlos schriftlich an die Geschäftsstelle der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen, Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt gerichtet werden.

Beizufügen sind in Kopie:

  • Der Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise
  • Ablehnende Entscheidungen von Kostenträgern
  • Sowie weitere Unterlagen oder Nachweise, die sich auf das geplante Vorhaben beziehen.

Hinweis:

Die Stiftung kann entsprechend ihrer Satzung nur Menschen fördern, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Thüringen haben. 

Weitere Informationen für Sie enthalten die Vergabegrundsätze.