Förderungsbeispiele

Förderung kann beispielsweise die folgenden Situationen betreffen:

  • wenn ein blinder oder sehbehinderter Mensch allein lebt, weil er die Unterstützung durch den sehenden Lebenspartner oder bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende sehende Angehörige durch Tod oder Trennung verloren hat
  • wenn ein blinder oder sehbehinderter Mensch berufsbedingt den Wohnort gewechselt hat oder wechselt, z. B. durch einen Wechsel der Arbeitsstätte oder Beginn der Ausbildung oder den Beginn einer Umschulung.

Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit der Betroffene einen Rechtsanspruch auf Finanzierung seines Vorhabens durch Leistungen Dritter hat. Zur Vermeidung von Härten kann in solchen Fällen ausnahmsweise eine Zuwendung in Form eines Darlehens gewährt werden.

Weitere Informationen für Sie enthalten die Vergabegrundsätze.